Wann darf ein Mensch sterben?
Das Medienspektakel um die Wachkoma-Patientin Terri Schiavo wird vielen noch in Erinnerung sein. Nicht zuletzt diese Problematik zeigte, dass eine öffentliche Diskussion um den Schwebezustand zwischen noch leben oder doch schon tot dringend notwendig ist.
Im Schwebezustand zwischen Leben und Tod stellt sich die Frage, wem der behandelnde Arzt hilft, seinem Patienten oder dessen Angehörigen, die den Tod / das Sterben nicht ertragen können. Insbesondere die moderne Medizin mit ihren Möglichkeiten führt immer wieder zu Situationen, die es früher nicht gab, macht Entscheidungen notwendig, die es früher auch nicht gab.
Der Bundesgerichtshof hat bereits 1991 entschieden, dass „die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie [rechtswidrig] ist, wenn sie dem wirklichen oder anzunehmenden Patientenwillen widerspricht […].“ Gemeint ist zum Beispiel: Muss man künstlich ernähren, Flüssigkeit geben, wenn ja wie und wie viel, oder nicht?
Mit Worten wie verhungern oder verdursten wird dem Kranken Leiden unterstellt. Nach den von der Bundesärztekammer formulierten Grundsätzen zur Sterbebegleitung gehört zwar das Stillen von Hunger und Durst zur jederzeit gebotenen Basisbetreuung, aber „nicht immer“ die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
Durch die Gabe von Morphinen (Betäubungsmittel) kann man sicherstellen, dass die Betroffenen unter dem Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug nicht leiden müssen. Diese zugeführten Morphine ergänzen die endogenen Morphine (also die, die der Körper selbst produziert), die mit zunehmender Dehydratation (Wasserentzug) freigesetzt werden, in der Linderung des postulierten Leidens.
Insofern kann auch ein Sterben, das sich durch Dehydratation vollzieht, ein humaner Prozess sein. Das Entscheidende in dieser Situation ist der erklärte Wille des Betroffenen.