Pflegegeld
Thema des Monats Januar 2017
Am 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Dieses Gesetzt regelt die Pflegeversicherung neu.
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Pflegebedürftig nach dem Gesetz ist jemand, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer von mindestens 6 Monaten auf Hilfe durch andere angewiesen ist.
In dem neuen Gesetz werden erstmals geistige und psychische Erkrankungen gleichwertig zu körperlichen erfasst. Hiervon profitieren insbesondere Menschen mit einer Demenz. Außerdem werden die bekannten 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Die Umstellung auf das neue System erfolgt automatisch. Dabei wiird niemand schlechter gestellt als zuvor, die meisten Menschen werden sogar mehr Leistungen erhalten.
Auch für Angehörige bzw. Helfer gibt es Änderungen. So sind Pflegepersonen ab 2017 z.B. in der Arbeitslosenversicherung versichert.
In der Verbindung von Sachleistungen und Pflegegeld gibt es zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten. Darüber hinaus gibt es auch bei der Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege die Möglichkeit der Kombination.
Das neue Gesetz bietet viel mehr Möglichkeiten als das alte. Lassen Sie sich durch die Krankenkasse, den Pflegedienst oder den Pflegestützpunkt der Stadt Baden-Baden beraten.