DGP veröffentlicht Stellungnahme zum ärztlich assistierten Suizid
Am 26.08.2014 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin folgende Stellungnahme:
„In der aktuellen Diskussion zum ärztlich assistierten Suizid wird von vielen Seiten gefordert, dass es Ärzten unter bestimmten, klar geregelten Bedingungen erlaubt sein soll, schwerkranken Patienten beim Suizid zu helfen, zum Beispiel durch Verordnung eines tödlichen Medikaments. Dabei werden immer wieder einzelne Situationen beschrieben, für die leicht nachvollzogen werden kann, warum ein Mensch nur noch den assistierten Suizid als Ausweg aus seinem Leid sieht. Es sind jedoch wenige Ausnahmen, in denen die Situation so klar ist, und wenn ein Gesetzentwurf diese Ausnahmen zu einer Regel formuliert, besteht die Gefahr einer Ausweitung und eines „Dammbruchs“.
Dies bestätigen die Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien. In beiden Ländern sind Tötung auf Verlangen („aktive Sterbehilfe“) und ärztlich assistierter Suizid nicht strafbar, wenn strenge Sicherheitskriterien befolgt werden. In beiden Ländern werden diese Möglichkeiten häufig genutzt, in Belgien ist die Zahl der Tötung auf Verlangen in den letzten 10 Jahren von 235 auf 1432 angestiegen (1,35 % aller Todesfälle), in den Niederlanden starben 2010 circa 4 000 Menschen durch Tötung auf Verlangen (2,8 % aller Todesfälle). Vor allem aber gibt es eine Ausweitung der Indikationen, so können in den Niederlanden mittlerweile auch Patienten mit Depression oder Demenz die Tötung auf Verlangen einfordern. In Belgien wurden in den letzten 10 Jahren insgesamt 25 Erweiterungen des Gesetzes beschlossen, darunter in diesem Jahr die Möglichkeit, dass auch Kinder und Jugendliche Tötung auf Verlangen oder ärztlich assistierten Suizid erhalten können.
In der Schweiz und im US-Bundesstaat Oregon können Ärzte schwerkranken Patienten ein Medikament zum Suizid verordnen. In Oregon hat die Zahl der Patienten von 16 in 1998 auf 75 in 2013 zugenommen (0,22 % aller Todesfälle in Oregon). Auch in der Schweiz ist die Zahl der Menschen, die über eine der Sterbehilfeorganisationen Suizid begehen, in den letzten 10 Jahren kontinuierlich angestiegen.“
Demgegenüber würden andere Optionen für die Begleitung am Lebensende nicht genügend ausgereizt, heißt es in der Stellungnahme, die im weiteren betont: „Die wesentliche Botschaft der Palliativmedizin lautet: Das Team aus Ärzten, Pflegenden und weiteren Berufsgruppen lässt den Patienten und seine Angehörigen im Leben und im Sterben nicht allein, gewährleistet die bestmögliche Linderung von Symptomen und Nöten und hält gemeinsam mit ihm und der Familie auch kritische Phasen der Erkrankung aus, in denen Lebenswille und Todessehnsucht zeitweilig durchaus nebeneinander bestehen können. Die Palliativmedizin geht respektvoll mit Suizidwünschen in verzweifelt scheinenden Situationen um, ohne diese zu verurteilen. Sie stellt ihr Angebot zum Umgang mit Leid am Lebensende zur Verfügung. Es gehört jedoch nicht zu ihrem Grundverständnis, Beihilfe zum Suizid zu leisten.“